Musikburg
Börninghausen (Preußisch Oldendorf)
 


Unterrichtsfächer

Für Kinder im Vorschulalter bieten wir die musikalische Früherziehung (MFE) an. Hier sollen besonders die akustisch-musikalischen Sinne der Kinder spielerisch entdeckt und durch Bewegung, Tanz, Hören und Singen gefördert werden. Ziel des Unterrichts ist es, die Neugierde und Freude an der Musik zu wecken, die emotionale, kognitive und motorische Fähigkeit zu fördern, die sich erwiesenermaßen positiv auf die allgemeine Lernbereitschaft und das Sozialverhalten auswirken, und die Kinder zum späteren Erlernen eines Instrumentes vorbereiten. Die musikalische Früherziehung findet in Gruppen (Gruppenstätke 4-6 Kinder, im Alter zwischen 4-6 Jahren) statt.

Die  Blockflöte ist ein beliebtes "Einstiegsinstrument", da sie klein und leicht ist und daher mühelos auch von kleinen Kinderhänden gespielt, werden kann. Trotzdem darf das Instrument nicht  nur als Einstiegsinstrument betrachtet werden. Die Literatur der Renaissance- und Barockzeit ist unerschöpflich und verlangt von den Flötisten den vollen Körpereinsatz. So sind heutige Flötisten wahre Virtuosen an ihrem Instrument und versetzen ihr Publikum in Staunen. Das ideale Einstiegsalter beträgt 6 Jahre.


Das  Saxophon hat seinen musikalischen Durchbruch im Jazz erfahren. Allerdings ist die gesamte Familie der Saxophone schon 1846 durch ihren Erfinder Adolphe Sax als Patent angemeldet. Seiner Historie folgend ist das Saxophon  nicht mit dem Jazz entstanden bzw. wurde gar nicht hierfür entworfen, sondern war eigentlich für die klassische „ernsthafte“ Konzertmusik vorgesehen, in der es sich allerdings bis heute nie (zumindest nicht ansatzweise wie im Jazz) behaupten konnte. Durch den sehr variablen und dynamische Klang des Instrumentes fühlt es sich in jeder Musikepoche wohl. Das ideale Einstiegsalter ist ca. 9 Jahre. Wichtig ist, dass der Zahnwechsel bei Kindern erfolgt ist.

Die  Klarinette ist in vielen Musikstilen zuhause und wohl auch deshalb so beliebt. Es ist ihr warmer, körperlicher und hölzener Ton, der die Komponisten, Musiker und Zuhörer immer wieder aufs Neue fasziniert. Der Ton der Klarinette wird mit Hilfe eines Holzblättchens im Mundstück erzeugt, deswegen gehört sie zu den Holzblasinstrumenten. So ist die Klarinette mit dem Saxophon verwandt, da die Mundstücke dieser beiden Instrumente sehr ähnlich aufgebaut sind. Die Klarinette genießt im Gegensatz zum Saxophon einen Stammplatz im Sinfonieorchester. Das Einstiegsalter liegt zwischen 7 und 9 Jahren. Wichtig ist, dass der Zahnwechsel erfolgt ist.

Das  Klavier, bzw. die Instrumentenfamilie der Tasteninstrumente, ist bis heute das prägenste Instrument. Die Musik in ihrer frühen mittelalterlichen Mehrstimmigkeit ist bis heute ohne Tasteninstrument kaum vorstellbar. Von der Entwicklung der antiken "Wasser-Orgel" zur heutigen Pfeifenorgel über das Cembalo und dem Clavichord zum Piano-Forte (wie es Mozart und Beethoven spielten) und unserem heutigen Klavier und Flügel, ist diese große Instrumentenfamilie nicht mehr wegzudenken. Das ideale Einstiegsalter beträgt 7 Jahre.

Die Orgel (von altgriechisch ὄργανον órganon Werkzeug, Instrument, Organ) ist ein über Tasten spielbares Musikinstrument, welches eine über 2000-jährige Geschichte aufweist. Orgeln sind seit der Antike bekannt und haben sich besonders im Barock und zur Zeit der Romantik zu ihrer heutigen Form entwickelt. Das erste orgelartige Instrument wurde um 246 v. Chr. von Ktesibios, einem Ingenieur in Alexandrien, konstruiert. Der Name des Instrumentes war „Wasser-Aulos“ oder Hydraulis (von altgriechisch ὕδωρ (hydor, Wasser) und (aulos, Rohr)), da mit Hilfe von Wasser ein gleichmäßiger Winddruck erzeugt wurde und Metallröhren aus Bronze die Spielpfeifen (abgestimmte auloi, womit auch oboenartige Instrumente bezeichnet wurden) bildeten. Die Winderzeugung durch Blasebälge kam erst später auf. Die Römer übernahmen die Orgel von den Griechen als rein profanes Instrument und untermalten Darbietungen in ihren Arenen mit Orgelmusik. Aufgrund des Einsatzes während der grausamen Arenakämpfe, bei denen auch Christen starben, wurde die Orgel von den frühen Christen nicht verwendet. Sehr viele Orgeln erfüllen liturgische und konzertante Aufgaben in Kirchen und Synagogen. Sie befinden sich auch in Konzertsälen, Musikhochschulen (Übeorgel), Schulen (Schulorgel) und Privathäusern (Hausorgel). Größere Orgeln verfügen in der Regel über viele Register, von Großorgeln spricht man ab etwa hundert Registern. Als derzeit größte Orgel der Welt gilt die Orgel der Atlantic City Convention Hall mit 314 Registern und 33.114 Pfeifen. Ihren einstigen Rang als lauteste Orgel der Welt musste sie inzwischen an die nur einregistrige Freiluftorgel Vox Maris in Yeosu (Südkorea) abtreten, die 138,4 dBA erreicht. (Quelle: Wikipedia). Die meisten Orgeln werden sowohl mit den Fingern als auch mit den Füßen gespielt. Das optimale Einstiegsalter beträgt 12 Jahre, eine Vorbildung im Fach Klavier ist empfehlenswert. Der Unterricht findet in Absprache mit der jeweiligen Kirchengemeinde statt.

Die Entwicklung des Keyboards ist eng mit dem Erscheinen der elektronische Orgel und dem Synthesizer verknüpft. In den 1980er Jahren etablierte sich durch die neuen Möglichkeiten der digitalen Klangerzeugung das heute gebräuchliche Keyboard. Das ideale Einstiegsalter beträgt 7 Jahre.

Gebühren

gültig ab 04.10.2022


*5 % Ermäßigung bei Anmeldung eines weiteren Familienmitglieds oder eines weiteren Instruments.



Unterricht

monatlich in €

jährlich in  €

zuhause mtl. in €

zuhause jährlich in €

Musikalische Früherziehung  (MFE) 60 min.

28,-

336,-

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Einzelunterricht 30 Minuten

60,-

720,-

90,-

1080,-

Einzelunterricht 45 Minuten

85,-

1020,-

127,50

1530,-

Einzelunterricht 60 Minuten

110,-

1320,-

165,-

1980,-

2-er Gruppe 30 Minuten

45,-

540,-

67,50

810,-

2-er Gruppe 45 Minuten

65,-

780,-

97,50

1170,-

2-er Gruppe 60 Minuten

80,-

960,-

120,-

1440,-

Orgelunterricht in Absprache mit der jeweiligen Kirchengemeinde

Gemäß § 19 I UStG berechne ich keine Umsatzsteuer und verzichte auf die Anwendung der Regelbesteuerung.


Vertragsbedingungen der Musikburg

§ 1
Vertragspartner


Die hier zugrunde liegenden Vertragsbedingungen werden zwischen dem Schüler und dem Lehrer geschlossen. Alle Lehrer der Musikburg sind selbständig und handeln eigenverantwortlich. Sowohl die Lehrer als auch die Schüler erkennen die nachfolgenden Bedingungen an.

§ 2
Aufbau

Musikalische Früherziehung (MFE):
Kinder im Alter zwischen 4-6 Jahre. Gruppenunterricht mit einer Gruppenstärke von 4-6 Kindern.
Die Kurse sind auf 1 Jahr angelegt, können im 2. Jahr als Aufbaukurs fortgeführt werden.

Instrumentalunterricht:
Blockflöte: Einstiegsalter: 6 Jahre (Einzelunterricht oder in 2er Gruppen)
Saxophon: Einstiegsalter: 9 Jahre (Einzelunterricht oder in 2er Gruppen)
Klavier: Einstiegsalter: 7 Jahre (Einzelunterricht oder in 2er Gruppen)
Keyboard: Einstiegsalter: 7 Jahre (Einzelunterricht oder in 2er Gruppen)

Das Einstiegsalter ist nicht verbindlich, entscheidend ist die Eignung.
Der Unterricht steht allen Altersstufen zur Verfügung, auch Erwachsenen.

§ 3
Unterricht und Ferien

Der Unterricht findet 1x wöchentlich zu einem festen Termin statt. An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht ersatzlos aus. In den Ferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. Befindet sich der Wohnort des Schülers in Niedersachsen und weichen die Ferien der beiden Bundesländer voneinander ab, so kann mit dem betreffenden Schüler eine Regel getroffen werden, damit keine Nachteile durch die unterschiedlichen Ferienreglungen entstehen.

§ 4
Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsversäumnis und Krankheit des Schülers ist eine rechtzeitige Benachrichtigung des Lehrers erforderlich. Kann eine Unterrichtsstunde bedingt durch den Schüler nicht stattfinden, so besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder der finanziellen Erstattung.
In besonderen Fällen (Krankheit, Rehamaßnahmen, Kuren, etc.), die länger als 4 Wochen dauern, kann der Schüler auf Antrag beurlaubt werden.
Fällt der Unterricht durch die Lehrkraft oder durch unvorhergesehene Ereignisse aus, so wird der Unterricht in Absprache mit dem Schüler an einem Ersatztermin nachgeholt (Ersatztermine können auch in den Ferien vergeben werden).
Nimmt der Schüler den vereinbarten Ersatztermin nicht wahr, so verfällt die Stunde und es besteht kein Anspruch auf finanzielle Erstattung.
Können keine Nachholtermine vereinbart werden, so wird das Honorar anteilig erstattet.
Ist die Lehrkraft länger als 4 Wochen erkrankt, so entfällt das Honorar anteilig.

§ 5
Vergütung / Honorar

Das Unterrichtsentgelt ist in 12 Monatsraten per Dauerauftrag auf das o. g. Konto bis zum 1. des laufenden Monats zu entrichten.
Das Unterrichtsentgelt kann der jeweiligen aktuellen Gebührenliste entnommen werden.
Erfolgt die Zahlung verspätet, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € fällig. Bei Zahlungsrückständen, die sich über mehr als 4 Wochen erstrecken, wird der Unterricht sofort eingestellt, die Gebühren für den letzten angefangenen Monat müssen aber noch gezahlt werden.
Eine Beitragserhöhung von maximal 5 % des Monatsbeitrages kann 1x pro Jahr erhoben werden. Die Erhöhung muss durch die Lehrkraft dem Schüler 8 Wochen vorher schriftlich zum 1.1., 1.5. oder 1.9. mitgeteilt werden.
Erkennt der Schüler das neue Honorar nicht an, so wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt und kann zum u. a. Kündigungstermin aufgelöst werden.
Bei mehr als einem Unterrichtsvertrag pro Familie wird eine Ermäßigung von 5 % auf die Gesamtsumme des Jahresentgelts gewährt.
Gemäß § 19 I UStG berechne ich keine Umsatzsteuer und verzichte auf die Anwendung der Regelbesteuerung.

§ 6
Anmeldung / Kündigung

Der Vertragsabschluss kann zu jedem 1. eines Monats geschlossen werden. Mit Vertragsabschluss beginnen die fortlaufenden monatlichen Zahlungen.
Unterrichtsverträge können mit Ausnahme der Gruppen „Musikalische Früherziehung“ (MFE) zu folgenden Terminen gekündigt werden:
01. Januar (Kündigung bis zum 15. November einreichen)
01. Mai (Kündigung bis zum 15. März einreichen)
01. September (Kündigung bis zum 15. Juli einreichen)
Der Unterricht in dem Fach „Musikalische Früherziehung“ (MFE) ist auf 1 Jahr angelegt und kann bei Bedarf als Aufbaukurs um ein weiteres Jahr verlängert werden.

§ 7
Aufsicht und Haftung

Eine Aufsichtspflicht gilt nur während der Unterrichtszeit.
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für den Schüler.

§ 8
Einwilligungsklausel

Personenbezogenen Daten der Schüler werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland erhoben und verwendet. Im Folgenden wird der Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet.
Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§ 9
Persönlichkeitsrechte

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.